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Informationen zur Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Informationen zur Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Die neue Eigenkontrollverordnung (EKVO) trat am 23. Juli 2010 in Kraft.
Durch diese Regelung sind nun auch die privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen einer optischen Untersuchung zu
unterziehen.

Fachleute schätzen, dass die rund 1,0 bis 1,3 Mio. km langen privaten Abwasserleitungen in Deutschland z.T. schwerwiegende Schäden aufweisen. Hierbei wird eine Schadenrate von 30 – 50 % angenommen, die Undichtigkeiten aufweisen und daher dringlich saniert oder z. T. erneuert werden müssten.

Typische Schadensbilder der Grundstücksentwässerungsanlagen sind folgende:
• Undichte Rohrverbindungen
• Muffenversätze und Lageveränderungen
• Risse, Scherben, Brüche, Wurzeleinwuchs o. ä.

Hieraus entstehen schwerwiegende Probleme und Gefahren:
• Boden- und Grundwasserverunreinigung
• Fremdwassereintrag in das Kanalnetz (zusätzliche hydraulische Belastung des Kanalnetzes)
• Verstopfungen (direkt erkennbare Schäden im Haus)

Aus diesem Grund ergeben sich Pflichten für private Eigentümer: Bundesweit ist nach § 18b Wasserhaushaltsgesetz, in Verbindung mit der DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Abwasserleitungen und Schächte bis spätestens zum 31.12.2024 durchzuführen.

Die Untersuchungen sollten nach der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen (EKVO) von Fachunternehmen durchgeführt werden, die folgende Nachweise vorzulegen haben:
• Sachkundenachweis
• Mitglied im Güteschutz Kanalbau
• Besitz des ATV-Ki-Zertifikats
• Mitglied im Verband deutscher Rohr- und Kanaltechnikunternehmen (VDRK)

Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse sind die Kanäle mit Einsatz mit speziellen Hochdruckdüsen zu reinigen und anschließend eine optische Inspektion durchzuführen. Die bei der Untersuchung festgestellten Schäden (Risse, Wurzeleinwuchs etc.) sind nach ATV M 143 Teil 1 und Teil 2 zu dokumentieren. Die festgestellten Schäden sind „unter Berücksichtigung der Standsicherheit, Betriebsbedingungen und insbesondere der Schutzziele, Boden und Grundwasser“, schnellstmöglich zu sanieren.
Nach der durchgeführten Sanierung ist die Dichtheitsprüfung, nach der DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft, durchzuführen und das Ergebnisprotokoll den Stadtwerken vorzulegen. Für die Regenwasserkanäle sind vorerst keine Untersuchungen vorgesehen. Für diese Kanäle gelten weiterhin die Anforderungen der DIN.

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Stadtwerke gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie bitte für Ihre Fragen die Kollegen von der Abteilung Stadtentwässerung.

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